AGB
Inhalt
§1. Gegenstand des Auftrages
§2. Auftragsbestandteile und Änderungen des Auftrags
§3. Urheber und Nutzungsrechte
§4. Vergütung
§5. Zusatzleistungen
§6. Geheimhaltungspflicht von Zak.
§7. Pflichten des Kunden
§8. Gewährleistung und Haftung von Zak.
§9. Ar beitsunterlagen und elektronische Daten
§10. Auftragsdauer , Kündigungsfristen
§11. Schlussbestimmungen
§1. Gegenstand des Auftrages
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen
ZAK – Manfr ed Zak, nachfolgend in Kur zform „ ZAK“ genannt, und ihr en Ver tr agspar tner n, nachstehend
in Kur zform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des
Kunden wer den von ZAK nur nach gesonder ter und schr iftlicher Aner kennung akzeptier t.
1.2. Alle Ver einbar ungen, die zwischen ZAK und dem Kunden aufgr und Ausführ ung eines Auftr ages
getr offen wer den, sind in schr iftlicher Form (Br iefpost, Fax oder EMail) zu ver einbar en. Änder ungen,
Er gänzungen und Nebenabr eden bedür fen zu ihr er Wir ksamkeit ebenfalls der Schr iftform.
1.3. Ein Ver tr ag zwischen ZAK und dem Kunden gilt als zustande gekommen, wenn ZAK den
Kundenauftr ag dur ch Ver sand einer Auftr agsbestätigung an den Kunden angenommen hat oder der
Kunde einen vonZAK geschr iebenen Kostenvor anschlag annimmt. Der Ver sand der
Auftr agsbestätigung kann per Br iefpost, Fax, EMail oder ander e elektr onische Über tr agungsver fahr en
er folgen.
1.5. ZAK er br ingt Dienstleistungen aus den Ber eichen Pr odukt , Char akter und Ar chitektur
Visualisier ung und Animation. Die detaillier te Beschr eibung der zu er br ingenden Dienstleistungen er gibt
sich aus dem Auftr ag, Br iefings, der en Anlagen und Leistungsbeschr eibungen.
§2. Auftragsbestandteile und Änderungen des Auftrags
2.1. Gr undlage für die Ar beiten und Auftr agsbestandteil sind neben dem Auftr ag die vom Kunden an
ZAK auszuhändigende Pr ojektliste, dessen Anlagen und Leistungsbeschr eibungen.
2.2. Jede Änder ung und/oder Er gänzung des Auftr ages und/oder seiner Bestandteile bedar f der
Textform. Dadur ch entstehende Mehr kosten hat der Kunde zu tr agen.
2.3. Er eignisse höher er Gewalt ber echtigen ZAK, das vom Kunden beauftr agte Pr ojekt um die Dauer
der Behinder ung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadenser satzanspr uch
vom Kunden gegen ZAK r esultier t dar aus nicht. Dies gilt auch
dann, wenn dadur ch für den Kunden wichtige Termine und/oder Er eignisse nicht eingehalten wer den
können und/oder nicht eintr eten.
2.4. Der Kunde akzeptier t die ver bindlichen Ar beitsphasen von ZAK, die im Pr ojektablauf jeder zeit
einsehbar sind. Er ver pflichtet sich am Ende jeder Ar beitsphase eine textliche Abnahme ( z.B. per
EMail) an ZAK zu senden. Ohne textliche Fr eigabe wir d die dar auf folgende Ar beitsphase nicht
begonnen.
§3. Urheber und Nutzungsrechte
3.1 Der Kunde er klär t, dass ZAK für die Dur chführ ung des Auftr ages nur Daten und Unter lagen zur
Ver fügung gestellt wer den, für die er entspr echende Ur heber und Nutzungsr echte besitzt. Der Kunde
haftet alleine, wenn dur ch die Ausführ ung seines Auftr ages Rechte Dr itter
ver letzt wer den. Der Kunde stellt ZAK von allen Anspr üchen Dr itter wegen einer diesbezüglichen
Rechtsver letzung fr ei.
3.2. Jeder an ZAK er teilte Auftr ag ist ein Ur heberwer kver tr ag. Ver tr agsgegenstand ist die Schaffung
des in Auftr ag gegebenen Wer ks sowie die Einr äumung von Nutzungsr echten dur ch ZAK zu Gunsten
des Kunden an diesem Wer k. Es gelten die Vor schr iften des Wer kver tr agsr echts und des
Ur heber r echtsgesetzes.
3.3. Alle Ar beiten von ZAK sind als per sönliche geistige Schöpfungen dur ch das Ur heber r echtsgesetz
geschützt, dessen Regelungen auch dann als ver einbar t gelten, wenn die nach §2 Ur hG er for der liche
Schöpfungshöhe nicht er r eicht ist.
3.4. Ohne Zustimmung von ZAK dür fen die er stellten Ar beiten, einschließlich der Ur heber bezeichnung,
weder im Or iginal, noch bei der Repr oduktion geänder t wer den. Jede Nachahmung – auch von Teilen
des Wer ks – ist unzulässig.
3.5. Die Wer ke von ZAK dür fen nur für die ver einbar te Nutzungsar t und den ver einbar ten Zweck im
ver einbar ten Umfang verwendet wer den. Mangels ausdr ücklicher Ver einbar ung gilt als Zweck des
Ver tr ags nur der vom Auftr aggeber bei Auftr agser teilung er kennbar gemachte Zweck. Das Recht, die
Ar beiten in dem ver einbar ten Rahmen zu verwenden, erwir bt der Kunde mit der vollständigen Zahlung
des ver einbar ten Honor ar s.
3.6. ZAK behält sich vor , die er stellten Visualisier ungen aufgr und Eigenwer bung zu ver öffentlichen.
Weiter hin behält sich ZAK das Recht vor , die er stellten Visualisier ungen weiter zu bear beiten oder zu
ver änder n. Der Kunde r äumt ZAK die umfassenden und nicht beschr änkten Nutzungsr echte an den
Daten und Unter lagen ein, welche den Visualisier ungen zu Gr unde liegen, soweit sie für eine Nutzung
der Visualisier ungen dur ch ZAK er for der lich sind. Dies schließt eine kommer zielle Nutzung mit ein.
3.7. Die Nutzungsbewilligung gilt er st im Fall vollständiger Bezahlung des ver einbar ten
Verwendungshonor ar s und nur dann als er teilt, wenn eine or dnungsgemäße Her steller bezeichnung /
Namensnennung © ZAK. er folgt.
3.8. Die Über tr agung einger äumter Nutzungsr echte an Dr itte bedar f der Einwilligung von ZAK.
3.9. Über den Umfang der Nutzung steht ZAK ein Auskunftsanspr uch zu.
3.10. Im Übr igen gelten die Regelungen des ‚Gesetzes über Ur heber r echt und verwandte Schutzr echte‘
der BRD.
§4. Vergütung
4.1. Es gilt die im Ver tr ag ver einbar te Ver gütung. Zahlungen sind, wenn nicht ander s ver tr aglich
ger egelt, inner halb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Über schr eitung
der Zahlungstermine steht ZAK ohne weiter e Mahnung ein Anspr uch auf Ver zugszinsen in Höhe von
8% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatzüber leitungsgesetzes zu. Das Recht zur
Geltendmachung eines dar über hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unber ühr t.
4.2. Er str eckt sich die Er ar beitung der ver einbar ten Leistungen über einen länger en Zeitr aum, so kann
ZAK dem Kunden Abschlagszahlungen über die ber eits er br achten Teilleistungen in Rechnung stellen.
Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbar en Form vor liegen und können auch
als r eine Ar beitsgr undlage auf Seiten von ZAK ver fügbar sein.
4.3. Bei Änder ungen oder bei Abbr uch von Auftr ägen, Ar beiten und der gleichen dur ch den Kunden,
und/oder wenn sich die Vor aussetzungen für die Leistungser stellung änder n, wer den ZAK alle dadur ch
anfallenden Kosten er setzt, die bis zu diesem Zeitpunkt er stellten Leistungen ver gütet und ZAK von
jeglichen Ver bindlichkeiten gegenüber Dritten fr eigestellt.
4.4. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Pr eise und die dar aus r esultier end zu zahlenden
Betr äge ver stehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
4.5 Die Ver gütung ist zu 50 Pr ozent der Gesamtver gütung bei Auftr agser teilung und zu 50 Pr ozent bei
Abliefer ung des Wer kes fällig. Sie ist sofor t ohne Abzug zahlbar . Er for der t der Auftr ag vom
Gr afikdesigner finanzielle Vor leistungen, so sind Abschlagszahlungen in voller Höhe der Vor leistungen
zu leisten.
4.6 Die Abnahme dar f nicht aus gestalter isch künstler ischen Gr ünden verweiger t wer den. Im Rahmen
des Auftr ags besteht Gestaltungsfr eiheit.
§5. Zusatzleistungen
5.1. Unvor her sehbar er Mehr aufwand bedar f der gegenseitigen Abspr ache und gegebenenfalls der
Nachhonor ier ung. Sollte es zu keiner Einigung zwischen ZAK und dem Kunden über die Höhe der
Nachhonor ier ung kommen, ist ZAK ber echtigt, den Auftr ag entspr echend 4.3. dieser AGB zu beenden.
§6. Geheimhaltungspflicht von ZAK
6.1. ZAK ist ver pflichtet, alle Kenntnisse, die es aufgr und eines Auftr ags vom Kunden er hält, zeitlich
unbeschr änkt str eng ver tr aulich zu behandeln und sowohl Mitar beiter als auch eventuell her angezogene
Dr itte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu ver pflichten. Davon ausgeschlossen
sind Informationen und Kenntnisse, wenn sie zum Zeitpunkt der Kenntniser langung dur ch ZAK ber eits
öffentlich bekannt war en oder danach ohne einen Ver stoß gegen diese Ver einbar ung oder sonstige
Geheimhaltungspflichten ber echtigter Per sonen öffentlich bekannt wur den. Die er stellten
Visualisier ungen dür fen dur ch ZAK entspr echend 3.6. ver öffentlicht wer den.
6.2.ZAK behält sich das Recht vor , unter Wahr ung der Qualitätsstandar ds von ZAK Teile eines
Auftr ages oder ganze Auftr äge technisch (Rechenkapazitäten) oder physisch auszulager n. Im Falle der
Auslager ung ver pflichtet sich ZAK die ausgelager ten Daten mit Ver tr ägen zur Geheimhaltung zu
schützen.
§7. Pflichten des Kunden
7.1. Der Kunde stellt ZAK alle für die Dur chführ ung des Pr ojekts benötigten Daten und Unter lagen
unentgeltlich und unver züglich Ver fügung.
§8. Gewährleistung und Haftung von ZAK
8.1. Das Risiko der r echtlichen Zulässigkeit der dur ch ZAK er ar beiteten und dur chgeführ ten Auftr äge
wir d vom Kunden getr agen. Das gilt insbesonder e für den Fall, dass die Auftr äge gegen Vor schr iften
des Wettbewer bsr echts, des Ur heber r echts und der speziellen Wer ber echtsgesetze ver stoßen. ZAK ist
jedoch ver pflichtet, auf r echtliche Risiken hinzuweisen, sofer n ZAK diese bei der Tätigkeit bekannt
wer den. Der Kunde stellt ZAK von Anspr üchen Dr itter fr ei, welche aus dieser Ver tr agsbeziehung
r esultier en, wenn ZAK auf ausdr ücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat. Die Anmeldung solcher
Bedenken dur ch ZAK beim Kunden hat unver züglich nach Bekanntwer den in textlicher Form zu
er folgen.
8.2. ZAK haftet in keinem Fall wegen der in den Auftr ägen enthaltenen Sachaussagen über Pr odukte
und Leistungen des Kunden. ZAK haftet auch nicht für die patent , ur heber und mar kenr echtliche
Schutz oder Eintr agungsfähigkeit der im Rahmen des Auftr ages geliefer ten Ideen, Anr egungen,
Vor schläge, Konzeptionen und Entwür fe.
8.3. ZAK haftet nur für Schäden, die ZAK, Mitar beiter oder Er füllungsgehilfen vor sätzlich oder gr ob
fahr lässig her beigeführ t haben. Die Haftung von ZAK wir d in der Höhe auf den einmaligen Er tr ag
beschr änkt, der sich aus dem jeweiligen Auftr ag er gibt. Die Haftung von
ZAK für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgr und der positiven Ver tr agsver letzung ist
ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von ZAK nicht aus einer Ver letzung der
für die Er füllung des Ver tr agszweckes wesentlichen Pflichten er gibt.
§9. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
9.1. Alle Ar beitsunter lagen, elektr onische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der
Auftr agser ar beitung auf Seiten von ZAK angefer tigt wer den, ver bleiben bei ZAK. ZAK schuldet mit der
Bezahlung des ver einbar ten Honor ar s die ver einbar te Leistung, nicht jedoch die zu diesem Er gebnis
führ enden Zwischenschr itte in Form von Skizzen, Entwür fen, Pr oduktionsdaten, etc. Wünscht der
Auftr aggeber , dass ihm Dateien und Daten zur Ver fügung gestellt wer den, ist dies textlich zu
ver einbar en und gesonder t zu ver güten.
§10. Auftragsdauer, Kündigungsfristen
10.1. Der Auftr ag tr itt mit seiner Unter zeichnung in Kr aft. Er wir d für die im Auftr ag genannte Laufzeit
abgeschlossen. Ist der Auftr ag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Fr ist von dr ei
Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt wer den. Das Recht zur fr istlosen Kündigung
aus wichtigem Gr und bleibt von dieser Regelung unber ühr t. Eine Kündigung bedar f der Textform.
§11. Schlussbestimmungen
11.1. Der Kunde ist nicht dazu ber echtigt, Anspr üche aus dem Auftr ag abzutr eten.
11.2. Eine Aufr echnung oder die Geltendmachung eines Zur ückbehaltungsr echts dur ch den Kunden ist
nur mit aner kannten oder r echtskr äftig festgestellten Gegenanspr üchen zulässig.
11.3. Es gilt das Recht der Bundesr epublik Deutschland. Er füllungsor t und Ger ichtsstand ist der
Betriebssitz von ZAK.
11.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwir ksam sein oder ihr e Rechtswirksamkeit zu einem später en Zeitpunkt ver lier en, so wir d hier dur ch
die Gültigkeit der übr igen Bestimmungen nicht ber ühr t. Anstelle der unwir ksamen
Bestimmung soll im Wege der Ver tr agsanpassung eine ander e angemessene Regelung gelten, die
wir tschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspar teien gewollt hätten, wenn ihnen die
Unwir ksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.